Institut für den Nahen und Mittleren Osten
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Bibliotheksordnung

Bibliotheksordnung

I. Benutzung

1. Die Benutzung ist Studierenden und Mitarbeitern der LMU sowie Besuchern während der allgemeinen Öffnungszeiten gestattet. Auf Verlangen ist der Aufsicht oder Institutsmitarbeitern ein gültiger Ausweis vorzulegen. Besucher, die nicht Mitglieder der LMU sind, melden sich vor ihrem Besuch an.

2. Die Räume der Bibliothek dürfen nur ohne Mäntel/Jacken und ohne Taschen/Rucksäcke betreten werden. Eine Garderobe sowie Fächer zum Einschließen von Wertsachen stehen im Vorraum und im Kellergeschoss zur Verfügung. Beim Verlassen der Bibliothek sind alle mitgeführten Bücher unaufgefordert der Aufsicht zur Kontrolle vorzulegen.

3. Rauchen und mobiles Telefonieren sind in allen Räumen der Bibliothek untersagt.

Flecken durch Essen oder Getränke in der Bibliothek müssen vermieden werden. Das Mitnehmen und Verzehren von Essen in der Bibliothek ist nicht gestattet.

Trinkwasser in fest verschließbaren Flaschen darf mitgenommen werden. Sonstige Getränke dürfen nicht mitgenommen werden.

Um andere Bibliotheksbenutzer nicht zu stören, ist insbesondere im Bereich der Arbeitsplätze lautes Reden zu vermeiden.

4. Die Computerarbeitsplätze dienen ausschließlich dem Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bibliotheksbestand und der fachbezogenen Information (z.B. Nutzen des Bibliothekskatalogs, Literaturrecherchen). Der Arbeitsplatz im Eingangsbereich ist für das Aufsichtspersonal reserviert. Es besteht die Möglichkeit, mit einer Mensakarte am Kopiergerät Kopien und Ausdrucke zu erstellen und zu Scannen. Ferner steht den Nutzern der Bibliothek ein Buchscanner zur Verfügung (Scans können auf einen eigenen USB-Stick gespeichert werden).

5. Wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Bibliothek ist die ständige Wahrung des Ordnungsprinzips. Bei Problemen, etwa beim Auffinden der Standorte, kann man sich an die Aufsichtskräfte wenden. Das Reservieren von Arbeitsplätzen in der Bibliothek (z.B. durch Deponieren privater Gegenstände) ist nicht gestattet. Bücher müssen nach Benutzung an ihren Platz innerhalb der Signaturordnung zurückgestellt werden. Sie dürfen nicht auf den Tischen liegen gelassen werden oder an anderen Orten deponiert werden. Das achtlose oder absichtliche Verstellen der Bücher wird als ein Verstoß gegen die Bibliotheksordnung angesehen. Liegen gelassene Bücher oder private Gegenstände können von dem Institutspersonal weggeräumt werden.

6. Haftung für von Benutzern mitgebrachte Gegenstände wird von der Bibliothek nicht übernommen.

7. Bitte achten Sie beim Kopieren auf die schonende Behandlung der Bücher und Zeitschriften. Die Beachtung bestehender Urheberrechte obliegt dem Benutzer!

8. Die Einrichtung von Handapparaten in der Bibliothek ist aus organisatorischen Gründen nur einem sehr eingeschränkten Benutzerkreis möglich: dem Institut zugehörige Dozenten, Doktoranden, wissenschaftliche Mitarbeiter und Bibliothekare (nicht jedoch Aufsichten, Hilfskräfte, Tutoren), Gastwissenschaftler und -dozenten (nach Genehmigung durch die Bibliotheksleitung).

Pro Buch ist ein Repräsentant an die Stelle des Buches zu stellen oder ein Ausleihzettel in die Ausleihkartei auf dem Aufsichtstisch einzuordnen oder der Aufsicht zur Einordnung zu überreichen. Auf die Repräsentanten oder Ausleihzettel tragen die Handapparathalter mindestens die Signatur sowie ihren Namen ein. Für Semesterhandapparate werden folgende Angaben eingetragen: Titel des Kurses, Name des Dozenten, Semester und Jahr.

Vor einem privaten Handapparat ist ein Zettel mit dem Namen des Handapparathalters anzubringen, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen (Zettel und Klebestreifen bei der Aufsicht erhältlich). Vor einem Semesterhandapparat ist ein Zettel mit folgenden Angaben anzubringen: Titel des Kurses, Name des Dozenten, Semester und Jahr.

 II. Ausleihe

Die Bibliothek des Instituts für den Nahen und Mittleren Osten ist eine Präsenzbibliothek. Bücher können in der Regel nur von den Institutsmitarbeitern in die Räumlichkeiten des Instituts ausgeliehen werden. Für Bücher aus dem Bibliotheksbestand, die sich in Mitarbeiterräumen befinden, ist ein Repräsentant an die Stelle des Buches zu stellen oder ein Ausleihzettel je Buch in die Ausleihkartei einzuordnen oder der Aufsicht zur Einordnung zu überreichen. Auf die Repräsentanten oder Ausleihzettel tragen Institutsmitarbeiter mindestens die Signatur sowie ihren Namen ein.

III. Störung der Bibliotheksordnung

Die Bibliotheksbenutzer sind verpflichtet, die von ihnen benutzten Werke und die Einrichtungsgegenstände des Instituts schonend zu behandeln und sie vor Beschädigung zu bewahren. In den Büchern dürfen weder Anmerkungen noch Unterstreichungen – auch nicht mit Bleistift – eingefügt werden. Bei Beschädigung ist der Benutzer / die Benutzerin schadensersatzpflichtig.

Bei mehrmaligem Verstoß gegen die Bibliotheksordnung kann Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung erfolgen.

Das Aufsichtspersonal ist gehalten, die Einhaltung der Bibliotheksordnung zu überwachen. Ihren Anweisungen sowie den Anweisungen von Institutsmitarbeitern ist Folge zu leisten.

IV. Notausgänge

Die Bibliotheksbenutzer sollen sich bei der ersten Benutzung der Bibliotheksräume über die bestehenden Notausgänge kundig machen. Die Bibliothek hat zwei alarmgesicherte Notausgänge. Über diese kann man die Bibliothek jederzeit ohne Schlüssel verlassen. Es wird ein Alarm ausgelöst.

Die Notausgänge dürfen nur in Notfällen benutzt werden. Ein Missbrauch der Notausgänge wird als Störung der Bibliotheksordnung gewertet.

 


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