Institut für den Nahen und Mittleren Osten
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Praxismodul im MA Naher und Mittlerer Osten

Stand: November 2019

Die Studienordnung des MA Naher und Mittlerer Osten sieht ein sogenanntes Vorbereitungsmodul auf die Masterarbeit vor, in dessen Rahmen entweder ein Praktikum oder ein Auslandssprachkurs oder eine Feldforschung obligatorisch absolviert werden muss, das dann dementsprechend in die Module "Vorbereitung auf die Masterarbeit mit Praktikum" oder "Vorbereitung auf die Masterarbeit mit Sprachkurs" oder "Vorbereitung auf die Masterarbeit mit Feldforschungsprojekt" gehört. Zu jedem dieser Module gehört ausserdem das Methodenseminar Naher und Mittler Osten. Um das Modul zu bestehen, müssen Sie beide Teilprüfungen (Praktikumsbericht und Klausur) ablegen. Die Ergebnisse (bestanden oder nicht bestanden) werden vom Studiengangskoordinator eingetragen bzw. bekannt gegeben.

Bitte melden Sie sich für das Praxismodul ganz normal über das LSF (sowohl für die Veranstaltung als auch für die Modulprüfung) an.

Das Praxismodul kann jederzeit im Studium absoviert werden, die letzte (reguläre) Möglichkeit ist damit die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem dritten und vierten Semester. Wir empfehlen Ihnen aber, das Praxismodul schon früher zu absolvieren. Als Prüfungsleistung ist ein Bericht von 8000 Zeichen Länge (ca. 4-5 Seiten) zu erbringen, dem eine Bestätigung des Arbeitgebers (über 240 Arbeitsstunden/160 Arbeitsstunden im Ausland)/der Sprachschule (über 60 Spachstunden) angefügt werden muss. Den Bericht geben Sie auf Papier und elektronisch ab.

Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Praktika, eigene Ideen und Vorschläge sind jedoch erwünscht.

Möglichkeiten 1 und 2: Praktikum oder Feldforschung

Die zeitlichen Minimalanforderungen für ein Praktikum sind eine Vollzeittätigkeit über sechs Wochen (240 Arbeitsstunden). Um den erhöhten Organisationsaufwand für ein Auslandspraktikum auszugleichen, wird es ab einer Dauer von vier Wochen (160 Arbeitsstunden) anerkannt.

Die einzelnen Schwerpunkte haben folgende Sonderbestimmungen:

  • Arabistik/Islamwissenschaft: Der geforderte Orientbezug ist bei Praktika in arabischsprachigen Ländern, bei Praktika in Institutionen oder Firmen mit Schwerpunkt arabische Kultur (Fachverlage, Medien mit Orientbezug, Institutionen für kulturellen und wirtschaftlichen Austausch, religiöser Dialog, Migration aus arabischen Länder, etc.) und bei Praktika in einer arabischen Subkultur in Deutschland automatisch gegeben. Eine Beratung vor der Abgabe des Praktikumsberichts erfolgt nur in Zweifelsfällen, wenn dieser Orientbezug nicht klar erkennbar ist; Sie können aber gern bei uns einen Ordner mit Berichten früherer Studierender einsehen. Bitte, setzen Sie auf die Titelseite ihres Berichts den Vermerk "Mit der Weitergabe des Berichts an andere Studierende bin ich einverstanden" und geben Sie die Papierversion in zwei Kopien ab. Zuständig für Praktika ist Leonora Sonego.
  • Iranistik: Eine Beratung vor der Praktikumssuche wird angeraten. Zuständig für Praktika ist Christl Catanzaro.
  • Judentum im Orient: Zuständig für Praktika ist Yossi Brill.
  • Turkologie: Das Praktikum muss einen Orientbezug aufweisen, der im Praktikumsbericht besonders herausgestrichen werden soll. Eine Beratung vor dem Praktikum wird nur in Ausnahmefällen angeboten. Zuständig für Praktika ist Özgür Savaşçi.

Möglichkeit 3: Auslandssprachkurs

Der Sprachkurs muss im Ausland absolviert werden. Zeitliche Vorgaben sind: mindestens 60 Stunden Sprachunterricht.

Die einzelnen Schwerpunkte haben folgende Sonderbestimmungen:

  • Arabistik/Islamwissenschaft: Wir beraten Sie gerne bei der Suche nach Sprachkursen und Sie können bei uns einen Ordner mit Berichten früherer Studierender einsehen. Bitte, setzen Sie auf die Titelseite ihres Berichts den Vermerk "Mit der Weitergabe des Berichts an andere Studierende bin ich einverstanden" und geben Sie die Papierversion in zwei Kopien ab. Zuständig für Auslandssprachkurse ist Mohamed Abd el-Rahim, zur Zeit vertreten durch Sabrina Sohbi.
  • Iranistik: Eine Beratung vor der Sprachkurssuche wird angeraten. Zuständig für Auslandssprachkurse ist Christl Catanzaro.
  • Judentum im Orient: Zustänig für Auslandssprachkurse ist Yossi Brill.
  • Turkologie: Eine Beratung vor dem Sprachkurs wird nur in Ausnahmefällen angeboten. Zuständig für Auslandssprachkurse ist Özgür Savaşçi.