Institut für den Nahen und Mittleren Osten
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Praxismodul

Stand: 1. Oktober 2021

Die Studienordnung des BA Naher und Mittlerer Osten sieht ein sogenanntes Praxismodul vor, in dessen Rahmen entweder ein Praktikum oder ein Auslandssprachkurs obligatorisch absolviert werden muss. Das Praxismodul kann jederzeit im Studium absoviert werden, die letzte (reguläre) Möglichkeit ist damit die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem fünften und sechsten Semester. Wir empfehlen Ihnen aber, das Praxismodul schon früher zu absolvieren, da es sinnvoll sein kann, wegen einer Masterbewerbung die entsprechenden ECTS auf seinem Transkript vermerkt zu haben. Als Prüfungsleistung ist ein Bericht von 8000 Zeichen Länge (ca. 4-5 Seiten) zu erbringen, dem eine Bestätigung des Arbeitgebers (über 240 Arbeitsstunden/160 Arbeitsstunden im Ausland)/der Sprachschule (über 60 Spachstunden) angefügt werden muss. Den Bericht geben Sie auf Papier und elektronisch ab.

Bitte melden Sie sich für das Praxismodul ganz normal über das LSF (sowohl für die Veranstaltung als auch für die Modulprüfung) an.

Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Praktika, eigene Ideen und Vorschläge sind jedoch erwünscht.

Möglichkeit 1: Praktikum

Die zeitlichen Minimalanforderungen für ein Praktikum sind eine Vollzeittätigkeit über sechs Wochen (240 Arbeitsstunden). Um den erhöhten Organisationsaufwand für ein Auslandspraktikum auszugleichen, wird es ab einer Dauer von vier Wochen (160 Arbeitsstunden) anerkannt.

Die einzelnen Schwerpunkte haben folgende Sonderbestimmungen:

  • Arabistik/Islamwissenschaft: Der geforderte Orientbezug ist bei Praktika in arabischsprachigen Ländern, bei Praktika in Institutionen oder Firmen mit Schwerpunkt arabische Kultur (Fachverlage, Medien mit Bezug zur Region, Institutionen für kulturellen und wirtschaftlichen Austausch, religiöser Dialog, Migration aus arabischen Länder, etc.) und bei Praktika in einer arabischen Subkultur in Deutschland automatisch gegeben. Eine Beratung vor der Abgabe des Praktikumsberichts erfolgt nur in Zweifelsfällen, wenn dieser Orientbezug nicht klar erkennbar ist; Sie können aber gern bei uns einen Ordner mit Berichten früherer Studierender einsehen. Bitte, setzen Sie auf die Titelseite ihres Berichts den Vermerk "Mit der Weitergabe des Berichts an andere Studierende bin ich einverstanden" und geben Sie die Papierversion in zwei Kopien ab. Zuständig für Praktika ist Bettina Gräf.
  • Iranistik: Eine Beratung vor der Praktikumssuche wird angeraten. Zuständig für Praktika ist Christl Catanzaro.
  • Judentum im Nahen und Mittleren Osten: Zuständig für Praktika ist Yossi Brill.
  • Türkische Studien: Das Praktikum muss einen Bezug zum Nahen und Mittleren Osten aufweisen, der im Praktikumsbericht besonders herausgestrichen werden soll. Eine Beratung vor dem Praktikum wird nur in Ausnahmefällen angeboten. Zuständig für Praktika ist Nevra Lischewski.

Möglichkeit 2: Auslandssprachkurs

Der Sprachkurs muss im Ausland absolviert werden. Zeitliche Vorgaben sind: mindestens 60 Stunden Sprachunterricht.

Die einzelnen Schwerpunkte haben folgende Sonderbestimmungen:

  • Arabistik/Islamwissenschaft: Wir beraten Sie gerne bei der Suche nach Sprachkursen und Sie können bei uns einen Ordner mit Berichten früherer Studierender einsehen. Bitte, setzen Sie auf die Titelseite ihres Berichts den Vermerk "Mit der Weitergabe des Berichts an andere Studierende bin ich einverstanden" und geben Sie die Papierversion in zwei Kopien ab. Zuständig für Auslandssprachkurse ist Juli Singer.
  • Iranistik: Eine Beratung vor der Sprachkurssuche wird angeraten. Zuständig für Auslandssprachkurse ist Christl Catanzaro.
  • Judentum im Nahen und Mittleren Osten: Zuständig für Auslandssprachkurse ist Yossi Brill.
  • Turkologie: Eine Beratung vor dem Sprachkurs wird nur in Ausnahmefällen angeboten. Zuständig für Auslandssprachkurse ist Nevra Lischewski.

Zur Modulprüfung müssen Sie sich über das LSF in gewohnter Weise anmelden, damit Ihnen Ihr Sprachkurs/Praktikum angerechnet werden kann.