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Vorlesungsreihe: Religion und Toleranz

Vorlesungsreihe „Religion und Toleranz“ des Lehrstuhls für Christliche Sozialethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der LMU

29.04.2019 – 01.07.2019

Ein Beitrag zur Theologie des Interreligiösen Dialogs

Toleranz ist ein Schlüsselwert moderner, pluraler Gesellschaften. Dennoch begegnen ihr gerade in den Religionsgemeinschaften nicht selten erhebliche Vorbehalte. Insbesondere in den monotheistischen Religionen scheint Toleranz in Spannung zum Wahrheits- und Absolutheitsanspruch des Glaubens zu stehen. Angesichts der zunehmenden Präsenz anderer Kulturen und Religionen in den Migrationsgesellschaften ist die Abgrenzung von Toleranz gegenüber Gleichgültigkeit, standpunktlosem Relativismus oder der Auffassung, dass Religion bloße Privatsache sei, klärungsbedürftig. Wo sind die Grenzen der Toleranz in der offenen, jedoch gleichwohl wertgebundenen Gesellschaft?

Angesichts des „clash of civilisations“ weltweit sowie populistischer Intoleranz auch in Deutschland gilt es, Toleranz in neuer Weise als Tugend der Demokratie zu erschließen und zu verteidigen. Die Religionen haben eine Bringschuld - durch aktiven Dialog hierzu beizutragen. Dabei sind auch kritische Fragen anzusprechen, beispielsweise das Verhältnis zu Menschenrechten und der Stellung von Frauen, das öffentliche Aufhängen von Kreuzen oder konkrete rechtliche Fragen des Zusammenlebens von Religionen im Alltag.

Veranstaltungsort

A 017 (EG)
Hauptgebäude der Ludwig-Maximilians Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Programm

Montag, 29. April 2019

18.15 Uhr

Warum sich das Universale und das Islamische nicht gegenseitig ignorieren können. Toleranz und Menschenrechte im Islam

Dr. Mahmoud Bassiouni (wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaften, Goethe-Universität Frankfurt)

Menschenrechte befinden sich derzeit im zeitgenössischen islamischen Diskurs in einem normativen Spannungsfeld: einerseits müssen sie islamisch legitimiert, das heißt im islamischen Rechtsdenken verankert werden, andererseits sollen sie aber auch universal konsensfähig sein. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, ob der Religion im Allgemeinen und dem Islam im Besonderen eine normative Rolle im Menschenrechtsdenken zukommen sollte und warum sich das Islamische und das Universale im menschenrechtlichen Diskurs nicht gegenseitig ignorieren können. Dabei ist festzustellen, dass beide Seiten ihre jeweils eigenen normativen Ansprüche untergraben, sobald sie die Ansprüche des anderen ignorieren.

 

Donnerstag, 23. Mai 2019

16.00 Uhr

Ein Gott – drei Wege. Desabsolutierung in Islam, Judentum und Christentum

Prof. Dr. Dr. h. c. Daniel Krochmalnik (Professor für Jüdische Religion und Philosophie, School of Jewish Theology, Universität Potsdam)

Monotheismus gibt es in drei großen Versionen, von denen die eine behauptet, die Originalversion, die zweite, die Endversion und die dritte, die Urversion zu sein. Die neuzeitliche Religionskritik fokussiert gerade die Absolutheitsansprüche von Islam, Christentum und Judentum. Der Blick auf den biblischen Kanon kann allerdings zeigen, dass sich dieser nicht zur Begründung von Absolutheitsansprüchen eignet.

 

Montag, 01. Juli 2019

18.15 Uhr

Religiöse Rechtsnormen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ein Testfall für Toleranz in Pluralismus und Demokratie

Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann (Professor für Kirchenrecht am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der LMU München)

Die Toleranz innerer Glaubensüberzeugungen fällt leichter als die Toleranz äußerer Formen der Religionsausübung. Diese sind nämlich öffentlich wahrnehmbar und können leicht mit dem Verhalten anderer kollidieren. Sie beruhen oft auf religiösen Normen ethischer oder rechtlicher Art – z. B. dem jüdischen und islamischen Recht oder dem christlichen Kirchenrecht. Darf der säkulare Staat religiöses Recht dulden oder muss er es sogar anerkennen? Mit dieser Frage befasste sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrmals. Die Beschwerden kamen sowohl von Mehrheiten als auch von Minderheiten, von Menschen, die für oder gegen die Anwendung religiösen Rechts kämpften. In seinen Urteilen entwickelte er Kriterien, die der Toleranz in Pluralismus und Demokratie dienen sollen.


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