Institut für den Nahen und Mittleren Osten
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Viertes Fachsemester im MA Naher und Mittlerer Osten

Stand: Mai 2019

Liebe Studierende,


Im vierten Semester müssen Sie nur noch die Abschlussarbeit schreiben.

Wir erwarten, dass Sie im Lauf Ihres Studiums ein Wissen erworben haben, dass Ihnen ermöglicht, eigenständig ein Thema für Ihre Masterarbeit zu finden. Dieses Thema besprechen Sie bitte möglichst frühzeitig (zwischen dem zweiten und dritten Fachsemester) mit dem für Ihren Schwerpunkt zuständigen Betreuer, damit mit Sie gemeinsam einen Arbeitsplan ausarbeiten können. Idealerweise dienen das Praktikum, der Sprachaufenthalt oder das Feldforschungsprojekt im dritten Semester schon zur Vorbereitung der Masterarbeit.

Während der Semesterferien muss das Thema schon fest stehen, damit Sie sich vor Beginn des vierten Semesters anmelden können. Der Betreuer wird Ihnen eine Betreuungszusage ausstellen, mit der Sie sich im Prüfungsamt für Geistes-und Sozialwissenschaften (Hauptgebäude, Raum D020) für die Masterarbeit anmelden.


Anmeldefrist


In Laufe des vierten Semesters werden Sie sich ausschließlich mit der Abschlussarbeit befassen, ohne dass Sie weitere Veranstaltungen besuchen müssen.


Abgabefrist


Die Länge der MA-Arbeit muss etwa 135000 bis 415000 Anschläge betragen, je nach Layout entspricht dies als Richtwert etwa 80 bis 270 Seiten. Je nach Entscheidung Ihres Betreuers müssen Sie die Arbeit auf Deutsch oder Englisch schreiben.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen den Abgabetermin der Masterarbeit nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte an der Prüfungsamt für Geistes-und Sozialwissenschaften. Unter Vorlage eines ärztlichen Attestes können Sie dort Ihren Abgabetermin verschieben lassen.
Sollten Sie die Masterarbeit nicht bestanden haben, können Sie diese mit einem neuen Thema einmal wiederholen. Diese Wiederholung muss in Ihrem fünften Fachsemester stattfinden. Sollten Sie sich nicht für die Masterarbeit im siebten Semester angemeldet oder die Masterarbeit nicht bestanden haben, haben Sie den MA Naher und Mittlerer Osten leider endgültig nicht bestanden.
Alle anderen in diesem Leitfaden genannten Prüfungen müssen spätestens bis zum Ende Ihres siebten Semesters bestanden sein, sonst gilt der MA Naher und Mittlerer Osten ebenfalls als endgültig nicht bestanden. Der Erstversuch jeder Prüfung muss aber spätestens im fünften Semester stattgefunden haben. 

Endnote

Die Endnote Ihres MA Naher und Mittlerer Osten setzt sich aus all Ihren Prüfungsleistungen zusammen: Dies bedeutet, dass die Masterarbeit ein Viertel zu Ihrer Endnote beiträgt, die drei Großen Forschungsseminar-Hausarbeiten und die Methodenseminarklausur jeweils ein Achtel und die beiden Studienseminarklausuren und die Sprachklausur zusammen ein Viertel.